ONLINESCHEIDUNG

Schunck, Düntzer und Partner - Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB • Notare

ABLAUF DES SCHEIDUNGSVERFAHRENS

 Sie fül­len unser On­line­schei­dungs­for­mu­lar aus und über­sen­den uns die­ses.

 Wir er­stel­len einen Ent­wurf eines Schei­dungs­an­trags, den wir Ihnen per E-Mail über­sen­den. 

     Gleich­zei­tig fügen wir eine Voll­macht mit der Bitte bei, uns diese per E-Mail, Fax oder Post un­ter­schrie­ben zu­rück­zu­sen­den, so­fern noch nicht ge­sche­hen.

 Sie prüfen den Entwurf, teilen uns ggf. erforderliche Änderungen mit und übersenden uns die unterschriebene Vollmacht, sofern noch nicht geschehen.

 Wir reichen den Scheidungsantrag nach Erhalt Ihrer Antwort beim zuständigen Gericht ein.

 Das Gericht stellt den Scheidungsantrag Ihrem getrennt lebenden Ehegatten zu und übersendet (im Regelfall, in dem der Versorgungsausgleich durchgeführt wird,) die erforderlichen Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs.

 Wir leiten diese Formulare an Sie weiter, damit Sie diese ausfüllen und an uns zurücksenden können.

 Wir reichen die Formulare beim Gericht ein.

 Das Gericht holt die erforderlichen Auskünfte von den Rentenversicherungsträgern ein.

 Nach Eingang der Informationen der Rentenversicherungsträger beraumt das Gericht einen Scheidungstermin an, zu dem beide (getrenntlebenden) Ehegatten geladen werden (voraussichtliche Dauer: ca. 15 Min.) Am Ende der Sitzung ergeht sodann der Scheidungsbeschluss (früher: Scheidungsurteil).

Sofern der Scheidungsantrag einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe enthält, stellt das Gericht den von uns eingereichten Scheidungsantrag noch nicht förmlich Ihrem getrennt lebenden Ehegatten zu, sondern es findet ein Zwischenschritt statt, in dem zunächst über die Verfahrenskostenhilfe entschieden werden muss, bevor sodann die förmliche Zustellung erfolgt.